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Gerichtsurteil: Abmahnung durch Registrierungsmails

Abmahnung im E-Commerce – Ein Urteil des Amtsgerichts Weißensee sorgt gerade für großen Wirbel. Es dürfte inzwischen wohl bekannt sein, dass die Versendung von Werbemails ohne die Zustimmung des Adressaten wettbewerbswidrig ist und eine kostenpflichtige Abmahnung erfolgen kann. Nun wurde über die Frage entschieden, ob auch die Bestätigungsmail im Rahmen einer Registrierung in einem Online Shop als eben solche unzulässige Werbung einzustufen ist.

Was war geschehen?

Ein Unternehmer erhielt auf seine geschäftliche E-Mail-Adresse eine Nachricht zur Eröffnung eines Kundenkontos von einem Shopbetreiber: „Hallo X, schön, dass du dich bei SHOPNAME registriert hast. Dein Kundenkonto ist nun angelegt und du kannst ab sofort alle damit verbundenen Vorteile nutzen.“ Da der Unternehmer jedoch keine Registrierung vorgenommen hatte, empfand er dies als belästigende Werbung. Es folgte eine kostenpflichtige Abmahnung an den Betreiber. Das Gericht sprach sich nun klar für die Position des E-Mail-Empfängers aus und bestätigte, dass es sich bei der Zusendung ohne das vorherige Einverständnis um einen Eingriff in seinen Geschäftsablauf handle. Folglich hatte das Gericht die E-Mail als „Werbung“ eingestuft. Schließlich sei es eine besonders belästigende Form zur Absatzförderung, so das Gericht weiter. Ob es sich bei einer Registrierungsbestätigung um unerlaubte Werbung handelt ist also davon abhängig, ob ein Kunde tatsächlich seine Registrierung veranlasst hat. Hat er dies nicht, so liegt eine abmahnfähige Handlung vor. Zusätzlich muss der Onlineshop im Zweifelsfall beweisen können, dass der Empfänger die Anmeldung selbstständig vorgenommen hat.

Abmahnung sorgt für Probleme in der Praxis

Wie die Erfahrung jedoch zeigt, wird das Urteil für viele Probleme in der Umsetzung sorgen. Sobald sich ein Kunde bei der Anmeldung vertippt und eine abweichende E-Mail-Adresse eingibt, kann eine automatische Anmeldebestätigung an einen falschen Empfänger gelangen. Wenn dann jedes Mal eine Abmahnung ins Haus flattert, wird es schnell teuer. Onlineshopbetreiber haben verschiedene Möglichkeiten zu reagieren:

  • Es wird im Shop vollkommen auf eine Registrierungsfunktion verzichtet. Dies löst jedoch nicht den Kern des Problems, sondern verlagert es lediglich auf einen späteren Zeitpunkt. Unter Umständen kann somit auch eine Bestellbestätigung beim Kaufabschluss als unzulässige Werbung gewertet werden, wenn sie an den falschen Empfänger gelangt.
  • Es wird keine Anmeldebestätigung versendet. Auch das kann das Problem nur verlagern, indem verunsicherte Kunden weitere Zugangsinformationen zum Shop erwarten und so durch triviale Anfragen die Servicekosten in die Höhe treiben lassen. Außerdem ist in vielen Shopsystemen ein Klick auf einen Link notwendig, um die Registrierung abschließen zu können.
  • Ähnlich wie bei der Newsletteranmeldung wird zuerst eine „Verifizierungs-Mail“ zur Bestätigung der Eröffnung eines Kundenkontos versendet. Ein Kunde kann also erneut die Anmeldung im „Double-Opt-In“-Verfahren bestätigen – Onlineshops hingegen können so im Streitfall die ausdrückliche Zustimmung beweisen. Wichtig hierbei ist jedoch, auf werbefreie Inhalte zu setzen.
  • Sie lassen Ihren Registrierungprozess unverändert und warten weitere Rechtsprechungen ab. Das ist wohl die Variante die für Mutigen: Wo kein Kläger ist, kann auch kein Anwalt sein – erst recht auch keine Abmahnung.

Auch wenn die Intension des Urteils eindeutig ist, bleibt zu betonen dass es sich hierbei um die Entscheidung eines Amtsgerichtes handelt. Andere Gerichte sind also nicht zwingend daran gebunden. Allerdings bleibt davon auszugehen, dass sich manche Abmahnanwälte auf diese Entscheidungen stürzen und eine neue Welle an Abmahnungen über Shopbetreiber hereinbrechen wird. Wir empfehlen Ihnen sich mit uns in Verbindung zu setzen um über sinnvolle Möglichkeiten für Ihren Shop zu sprechen und den Registrierungprozess zu optimieren.

Von Sven Bader

Betreut verantwortlich die Werbeetats bei Machart Studios. Er ist aber nicht nur Zahlenjongleur, sondern programmiert als ehrgeiziger Tüftler seit zehn Jahren die coolsten Dinge und lebt im Web. Als studierter Informatiker ist Perfektion seine Sache, Individualisieren seine Stärke, und Fotografieren seine kreative Leidenschaft. Sven Bader bei Google+

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